Handyordnung

Wir wollen durch diese Nutzungsregeln erreichen, dass Straftaten wie z.B. Mobbing durch Videos, Fotos oder sonstige persönlichkeitsverletzende Darstellungsformen an unserer Schule nicht stattfinden.
Gleichzeitig wollen wir uns nicht den „Neuen elektronischen Medien“ verschließen und lernen, mit Handy & Co verantwortungsvoll umzugehen!


Die Regeln:

  1. Mobile Endgeräte (Smartphones und Tablets) dürfen mit in die Schule gebracht werden.
  2. Während des Unterrichts verbleiben mobile Endgeräte unsichtbar und ausgeschaltet im Unterrichtsraum, solange sie nicht ausdrücklich für einen Arbeitsauftrag benötigt werden.
  3. Die Oberstufenschülerinnen und Schüler dürfen ihr mobiles Endgerät während Freistunden (nicht vor Unterrichtsbeginn oder während der Pausen) im Oberstufengebäude, auf dem Schulhof zwischen dem C- und D-Gebäude sowie in der Cafeteria und dem SLZ so benutzen, dass niemand dadurch gestört wird (z.B. Musikhören mit Kopfhörern).
  4. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9 sowie Oberstufenschülerinnen und Schüler dürfen ihr mobiles Endgerät während der Mittagspause so benutzen, dass niemand dadurch gestört wird (z.B. Musikhören mit Kopfhörern).
  5. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen bedürfen einer ausdrücklichen Erlaubnis und sind nur zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt.
  6. Vor Klassenarbeiten und Klausuren werden alle mobilen Endgeräte eingesammelt. Die Benutzung eines mobilen Endgerätes gilt als Täuschungsversuch, auch das bloße Mitführen kann als solcher geahndet werden.
  7. Bei Nichtbeachtung der Regeln darf das mobile Endgerät von jeder Lehrperson eingezogen und im Sekretariat aufbewahrt werden. Dort kann es nach entsprechender Information von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern abgeholt werden.
  8. Eine wiederholte Missachtung der Regeln führt zu disziplinarischen Konsequenzen im Rahmen einer Teilkonferenz.
  9. Der Konsum und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, sexistischen, politisch extremen und pornografischen Medien, die den Erziehungszielen der Schule widersprechen oder sogar strafbar sind, sind ausdrücklich verboten. Bei Verdacht einer Straftat kann das mobile Endgerät zur Klärung des Sachverhalts durch die Schulleitung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft übergeben werden.

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