Mittagspause in der Oberstufe

Für die Mittagspausenregelung in der Oberstufe gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: dies schreibt eine einstündige Pause vor (Zitat: „60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.“) - Da im Vormittagsbereich einmal 15 Minuten und einmal 20 Minuten Pause eingeplant sind, reichen für die Mittagspause ca. 25 Minuten. Da die 7. Stunde bis 14:00 Uhr dauert und die 8. Sport-Stunde um 14:20 startet, ist diese Regelung in etwa erfüllt. 

Infos zu den Sportstunden in der Sek II

  • Die Sportkurse der Sek II liegen grundsätzlich ausgeblockt als 67,5-Minuten-Einheiten am Nachmittag.
  • Die 67,5-Minuten-Einheiten werden im Stundenplan als 7., 8. und 9.Stunde eingetragen – die Stundenzeiten sind aber (nur für die Sport-Kurse!) anders als sonst an der Schule üblich, nämlich:
    • 7. Sportstunde: 13:15 – 14:22,5 Uhr = Block 1
    • 8. Sportstunde: 14:20 – 15:27,5 Uhr = Block 2
    • 9. Sportstunde: 15:22,5 – 16:30 Uhr = Block 3

Da für jeden Sportblock zwei Umkleiden (eine für die Jungen, eine für die Mädchen) zur Verfügung stehen, können die Überschneidungen der Sportstunden für die Umkleidezeit gerechnet werden. Die letzte Sportstunde endet so, dass spätestens 16:30 Uhr alle Schüler aus der Sporthalle sind und damit die Vereine die Halle nutzen und die Schüler die Busse erreichen können (Zeiten der Busse: 16:35 – 16:40 – 16:48 und 16:50 Uhr, je nach Ziel).
Jede Sek II-Jahrgangsstufe hat einen Schwimmkurs, der am Dienstag in der 8. Sportstunde (14:20-15:27,5 Uhr) nach Kessel zum Schwimmen fährt. Die Busse nach Kessel fahren um 14:10 Uhr hin und 15:20 Uhr zurück, so dass die Mittagspause (14:00-14:25 Uhr) für die EF und die Q2 wie in den letzten Jahren teilweise „im Bus" stattfindet. (Die Q1 hat dienstags in der 7. Stunde einen Sportblock.) Darüber hinaus ist für jede Jahrgangsstufe an zwei Nachmittagen Sport.

Vertretungen und EigenVerantwortliches Arbeiten (EVA)

Kennzeichnung im Vertretungsplan

Fehlt ein Lehrer, können die Schüler die entsprechenden Informationen dem Bildschirm im Oberstufengebäude entnehmen: Der Eintrag „+" im Vertretungsplan bedeutet also „EVA" - auch ohne Bemerkung in der Textspalte. Hin und wieder trägt der Vertretungsplaner hier noch Aufgaben" o.ä. ein - dies ist aber nicht zwingend. Das "+" an der Stelle des Vertretungslehrers bedeutet also die Verpflichtung für die Schülerinnen und Schüler dieses Kurses zu eigenverantwortlichem Arbeiten 

Anwesenheitspflicht

Selbstverständlich besteht Anwesenheitspflicht im Kursraum (oder – bei Fachräumen im B- oder C-Gebäude – einem anderen, im Vertretungsplan zugewiesenen Raum, nur wenn dort keine eindeutige Zuordnung vorliegt, kann D101 oder die Cafeteria benutzt werden), es sei denn, die Stunden sind für die Schüler absolute Eckstunden und der Kurslehrer hat keine andere Regelung bekanntgegebenEckstunden sind: die erste Stunde und – wenn kein Nachmittagsunterricht folgt – die 7. Stunde.

EVA" bedeutet nicht Freistunde" !

Was tun, wenn ein Kurslehrer in der Sek. II fehlt ? Solange es sich um einen vorhersehbaren Unterrichtsausfall handelt (sei es, dass der Lehrer eine Klassen- oder Kursfahrt begleitet, sei es, dass er zu einer Fortbildung abgeordnet wurde oder aus einem anderen Grund), gibt der Kurslehrer seinen Schülern rechtzeitig Aufgaben, die sie statt des Unterrichts in dem im Vertretungsplan zugewiesenen Raum bearbeiten. Die Ergebnisse werden in den nächsten Stunden besprochen. EVA heißt also „eigenverantwortliches Arbeiten" an (meist) vorgegebenen Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler des Kurses sind verpflichtet, bei einer neuen „EVA"-Stunde sich zu Beginn der jeweiligen Stunde zu erkundigen, ob der betreffende Lehrer zusätzliche Aufgaben für diese Stunde(n) zur Verfügung gestellt hat. Informationen erhalten die Schüler – wenn dies der betreffende Lehrer mit dem Kurs vereinbart hat, per eMail, in moodle oder an sonsten im Sekretariat. Falls keine Aufgaben vorliegen sollten, bedeutet „eigenverantwortlich", dass die Schülerinnen und Schüler sich selbst Aufgaben zur Wiederholung oder Vertiefung stellen, die sie dann bearbeiten.

Hat ein Referendar oder eine Referendarin der betreffenden Zeit Ausbildungsunterricht in dem betroffenen Kurs, so übernimmt dieser / diese den Vertretungsunterricht in der Regel, so dass auch in naturwissenschaftlichen Fächern der Unterricht im Fachraum stattfinden kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Stunde im Vertretungsplan als „+" (EVA) gekennzeichnet ist.

Selbstlernzentrum

Darüber hinaus steht für die selbständige Arbeit der Oberstufenschüler an vielen Stunden der Woche das Selbstlernzentrum zur Verfügung: hier findet man für alle Fächer grundlegende Literatur und Nachschlagewerke, aber auch digitale Medien und Computer, mit denen im Internegt recherchiert werden kann.

Moodle

In vielen Oberstufenkursen wird moodle - das inzwischen an vielen Unis verbreitete Lernmanagementsystem - zur Organisation des individuellen lernens, nacharbeitens versäumten Unterrichtsstoffs, der Vorbereitung auf Klausuren und das Abitur benutzt.

Was sind Projektkurse?

Die Einführung der neuen Prüfungsordnung brachte als eine wesentliche Neuerung für die Schulen die Möglichkeit, angebunden an „Referenzfächer", sog. Projektkurse einzurichten. In diesen Kursen planen und arbeiten Schüler innerhalb eines „Oberthemas" weitgehend selbstständig und unabhängig vom herkömmlichen Stundenraster und Lehrplan. Noch stärker als im „normalen" Unterricht steht hier wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Als Ergebnis des Projektkurses werden schriftliche Berichte und Dokumentationen erstellt und präsentiert.

Organisation und Stellenwert der Projektkurse

Die Kurse erstrecken sich über die beiden Schulhalbjahre Q1.2/Q2.1 und werden auf die Pflichtstundenzahl angerechnet. Am Ende des Kurses wird eine Note erteilt, die doppelt gewichtet wird. Die Noten werden aufgrund des Endprodukts, dessen Präsentation und der den Prozess begleitenden Beobachtung der Schülerleistungen ermittelt. Schüler, die an einem solchen Projektkurs teilnehmen, brauchen in der Qualifikationsphase keine Facharbeit zu anzufertigen.

Aus diesen Kursen sind bereits mehrere „Besondere Lernleistungen" hervorgegangen, die dann auch im Abitur in Form hoher Punktzahlen ihren Niederschlag fanden.

An unserer Schule werden Projektkurse im 2. Halbjahr der Q1 und im 1. Halbjahr der Q2 angeboten. Derzeit finden Projektkurse in den Fächern Biologie, Sozialwissenschaften, Kunst und Physik statt. Maßgeblich für die Einrichtung eines solchen Kurses sind die Schülerwünsche und natürlich die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden.

Unterrichtsversäumnisse

Abwesenheit wegen Krankheit oder einem anderen, nicht vorhersehbaren, kurzfristigen Grund

Was tun, wenn ein Schüler wegen Erkrankung oder eines anderen wichtigen Grundes den Unterricht versäumt? Zunächst erledigt er das, was in einer Ausbildungsfirma auch von ihm erwartet würde, er meldet sich morgens vor dem Unterricht telefonisch im Sekretariat (es ist ab 7:30 Uhr besetzt) krank bzw. gibt den Grund des Fehlens an. Unmittelbar nach der Genesung bzw. der Rückkehr in die Schule entschuldigt man sich mit dem entsprechenden Formular bei den Fachlehrern. Geschieht dies nicht innerhalb einer Woche nach Genesung / Rückkehr, gelten die Stunden als unentschuldigt versäumt. Bei nicht volljährigen Schülern müssen die Eltern die Entschuldigung unterschreiben. Im Einzelfall ist zudem ein Attest (vor allem bei einem Klausurversäumnis, s.u.) vorzulegen. 

Beurlaubungen

Falls man weiß, dass man für Einzelstunden oder einen ganzen Tag beurlaubt werden möchte (etwa für ein Bewerbungsgespräch, die Führerscheinprüfung, etc.), stellt man so früh wie möglich (d.h. sobald man von dem Termin weiß, spätestens aber zwei Schul-Tage vor dem Versäumnis) beim Beratungslehrer einen Urlaubsantrag. Je nach Umfang der notwendigen Beurlaubung entscheidet der Jahrgangsstufenleiter oder der Schulleiter. Wird der Antrag genehmigt, teilt man dies sofort den entsprechenden Kurslehrern mit, damit diese die Absenz in das Kursbuch mit dem Vermerk (e)=entschuldigt eintragen können. 

Absenz wegen einer Schulveranstaltung

Wird ein Schüler im Zusammenhang mit einer Schulveranstaltung (etwa einem sportlichen Wettkampf, einer SV- oder Tutoren-Aktion oder einer Exkursion in einem anderen Fach) einige Stunden oder einen ganzen Tag versäumen, so teilt er dies vorab allen Kurslehrern mit Verweis auf diese Veranstaltung mit - der Leiter der Veranstaltung wird im Regelfall am schwarzen Brett im Lehrerzimmer mit einer Liste zusätzlich darauf aufmerksam machen.

Versäumter Stoff muss immer nachgearbeitet werden

Selbstverständlich ist jeder Schüler verpflichtet, den versäumten Stoff eigenständig nachzuholen – hierbei hilft aber der Fachlehrer gerne, vor allem, wenn die Abwesenheit länger dauerte und zudem Klausuren nachgeholt werden müssen. Auf die vielfältigen Möglichkeiten, an den versäumten Stoff heranzukommen (Mitschüler oder Lehrer frühzeitig fragen, moodle, Telefon, Facebook, Buch, Internet,...) muss hier nicht gesondert hingewiesen werden!

Klausuren und Klausurversäumnisse

Zu Beginn eines Halbjahres bzw. Quartals erstellt der Oberstufenkoordinator für alle Jahrgangsstufen zentral einen Klausurplan, so dass jeder Schüler frühzeitig weiß, wann er welche Klausur schreiben muss.

Für den Fall, dass ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen eine Klausur versäumt, gilt zunächst selbstverständlich, dass er morgens vor Unterrichtsbeginn die Schule verständigt. Der Schulleiter entscheidet grundsätzlich, ob der Schüler ein Klausurversäumnis selbst verschuldet hat oder nicht. Dabei gilt: Hat ein Schüler aus einem nicht von ihm zu verantwortenden Grund eine Klausur versäumt, kann (und muss) er die Klausur zu einem von der Schule festgesetzten Termin (meist einem Samstag) nachschreiben. Hat er das Fehlen selbst zu verantworten, entfällt diese Möglichkeit; die Klausur wird wie eine ungenügende Leistung gewertet.

Verspätungen

Grundsätzlich besteht - wie in jedem Ausbildungs- oder Produktionsbetrieb - die Verpflichtung zur Pünktlichkeit; das heißt: alle Schülerinnen und Schüler eines Kurses sind beim zweiten Klingeln im Kursraum (A-/D-Gebäude) oder davor (B-/C-Gebäude).

Bei einer Verspätung muss sich der Schüler im Anschluss an die Stunde beim Kurslehrer entschuldigen. Mehrfache Verspätungen werden am Gymnasium Goch nicht toleriert !

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