Diese Brandschutzordnung entspricht der DIN 14069, Teil 2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Sie informiert über Brandschutz-Einrichtungen vor Ort und Verhalten im Alarmfall.
a) Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung (Teil A) ist als Deckblatt diesen Ausführungen hinzugefügt.
b) Brandverhütung
Alle Hinweise auf ein bestehendes Rauchverbot sind unbedingt einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass in unserer Schule eine automatische Brandmeldeanlage (BMA) installiert ist. Unbefugtes Rauchen kann zu einer Alarmierung der Feuerwehr führen. Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten sind mit dem Brandschutzbeauftragten abzusprechen. Das Gleiche gilt für gasbetriebene Geräte und andere Zündquellen.
Brennbare Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu deponieren.
Herstellung, Lagerung und Verwendung explosiver Stoffe sind nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
c) Brand und Rauchausbreitung
Bitte achten Sie darauf, dass alle Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren etc.) stets verschlossen sind, sofern sie nicht mit einer automatischen Verschlusseinrichtung für den Brandfall versehen sind. Ein Feststellen oder Verkeilen von Brandschutztüren ist strengstens untersagt.
Eine Anhäufung von brennbaren Stoffen ist zu vermeiden.
Im Gebäude befinden sich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Diese Einrichtungen dienen unter anderem dazu Fluchtwege, falls nötig, zu entrauchen. Sie können die Standorte der Auslösestellen für RWA dem vor Ort vorhandenen Flucht- und Rettungswegplan entnehmen. Bitte machen Sie sich mit diesen Einrichtungen vertraut.
d) Flucht- und Rettungswege
Fluchtwege, Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr sind unbedingt freizuhalten.
Die Flucht- und Rettungswege innerhalb des Gebäudes können Sie den vorhandenen Flucht- und Rettungswegplänen entnehmen, die gut zugänglich im Gebäude montiert wurden.
Sicherheitsschilder, die auf Fluchtwege hinweisen, dürfen nicht verdeckt werden.
Bitte blockieren Sie niemals den Anrückweg der Feuerwehr. Private und gewerbliche Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.
Für die einzelnen Räume und Klassen gelten folgende Fluchtwege und Sammelplätze:
A- Gebäude:
Im Verwaltungstrakt (alle Räume rechts vom Haupteingang) werden die Ausgänge am vorderen oder hinteren Ende des Traktes benutzt und der Sammelplatz auf der Rasenfläche vor dem Hauptgebäude wird unverzüglich aufgesucht.
Im Erdgeschoss des Klassentraktes nehmen die Klassen mit den Raumnummern
A 120 und A 121 den Weg durch den Haupteingang zum Sammelplatz auf der Rasenfläche vor dem Hauptgebäude. Alle Klassen am PZ wählen die Fluchttüren zum Hof und gehen zum Sammelplatz „Fußballfeld“ auf dem Schulhof.
Die Klassen im Obergeschoss mit den Raumnummern A 214 bis A 218 sowie A 224 und A 225 nehmen den Weg durch den Haupteingang zum Sammelplatz vor dem Gebäude. Die Klassen mit den Raumnummern A 219 bis A 223 gehen durch den seitlichen Fluchtweg im kleinen Treppenhaus zum Sammelplatz vor dem Hauptgebäude.
B-, C- , D- Gebäude oder Sporthallenbereich
Alle, die sich im Alarmfall im B-, C- , D- Gebäude oder im Sporthallenbereich aufhalten, folgen den dort angegebenen Fluchtwegen und versammeln sich auf der tiefer gelegenen gepflasterten Fläche vor dem D-Gebäude beziehungsweise auf dem Basketballfeld vor der Sporthalle und warten auf weitere Anweisungen.
Die Lehrerinnen und Lehrer kontrollieren auf den Sammelplätzen die Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler und melden umgehend fehlende Schülerinnen und Schüler, die sich eventuell noch im Gebäude aufhalten könnten.
e) Melde- und Löscheinrichtungen
Im Gebäude befinden sich an relevanten Stellen (z.B. in Fluchtwegen und an Notausgängen ) Feuermelder mit der Aufschrift „Feuerwehr“. Durch Eindrücken des Melders wird die Feuerwehr verständigt.
Bei Gefahr können Sie zusätzlich über ein vorhandenes Telefon die Notrufnummer
112
anwählen.
BEWAHREN SIE RUHE!
Benutzen Sie, wenn möglich, die vor Ort vorhandenen Feuerlöscher. Die Standorte der einzelnen Geräte entnehmen Sie bitte dem Flucht- und Rettungsplan.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Bedienungsanleitung der Feuerlöscher vertraut zu machen. Ein entsprechender Aufdruck befindet sich auf jedem Feuerlöscher.
Die Feuerlöscher dürfen nur im Ernstfall verwendet werden. Ein Missbrauch der Geräte kann schwerwiegende Folgen haben. Schon das Entfernen der Sicherungsstifte verursacht der Schule enorme Kosten.
f) Verhalten im Brandfall
BITTE BEWAHREN SIE RUHE!
Unüberlegtes Handeln führt zu Panik. Unternehmen Sie alle oben erwähnten Schritte zur Brandbekämpfung!
Schließen Sie die Türen!
Warnen Sie Gefährdete und nehmen Sie Hilflose mit!
Folgen Sie den gekennzeichneten Fluchtwegen!
Keinen Aufzug benutzen!
Alarmieren Sie hilfeleistende Stellen!
g) Brand melden
Benutzen Sie möglichst die vorhandenen Feuermelder (siehe Punkt e)).
Wenn Sie eine Meldung über die Notrufnummer 112 absetzten, geben Sie bitte immer folgende Angaben an:
- Wo brennt es?
- Was brennt ?
- Sind Menschen in Gefahr ?
- Namen des Meldenden !
h) Alarmsignale und Anweisungen beachten
An unserer Schule ist Herr Bodden als Brandschutzbeauftragter eingesetzt.
Die Brandmeldeanlage erzeugt im Brandfall über die Lautsprecheranlage einen auf- und abschwingenden Sirenenton. Sollten Sie irgendwann diese akustische Alarmierung hören, gehen Sie davon aus, dass es sich um einen Ernstfall handelt.
Im Brandfall sind unbedingt den Anordnungen des Brandschutzbeauftragten Folge zu leisten. Nach Eintreffen der Feuerwehr gelten ausschließlich deren Anweisungen.
Entwarnung erfolgt durch einen andauernden Heulton.
i) In Sicherheit bringen
Wenn Sie sehen, dass Gefahr droht, verlassen Sie bitte unmittelbar den Gefahrenbereich. Versuchen Sie bitte nicht, irgendwelche Sachwerte zu retten.
Nehmen Sie Gefährdete, Behinderte und verletzte Personen mit.
Benutzen Sie im Brandfall keine Aufzüge.
Folgen Sie den ausgewiesenen Fluchtwegen.
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, der Fluchtweg versperrt sein, begeben Sie sich bitte zum nächsten Fenster und machen Sie sich lautstark bemerkbar.
j) Löschversuche unternehmen
Bitte unternehmen Sie Löschversuche nur dann, wenn Sie ohne Gefährdung der eigenen Person möglich sind.
Benutzen Sie die vor Ort vorhandenen Hilfsmittel (Feuerlöscher, Hydranten, Löschdecken etc.)
Das Verhalten im Brand- und Alarmfall ist zu Beginn eines jeden Schuljahres von der/dem Klassenlehrer/in bzw. Beratungslehrer/in mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen und im Klassenbuch bzw. der Kursmappe zu vermerken.