Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
als begleitende Maßnahme bei der Rückkehr der Schüler im Rahmen des Wechselunterrichts soll es laut Schulministerium „nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.“ Zudem können „mit Blick auf die nach den Osterferien fortzusetzenden Testungen in der Zeit vor den Osterferien wichtige Erfahrungen zum Verfahren zur Durchführung der weiteren Testungen gesammelt werden.“
In diesem Schreiben erhalten Sie die uns vorliegenden Informationen zu diesem Vorhaben, die in weiten Teilen aus der Mail des Schulministeriums zitiert werden. Wir empfehlen auch die entsprechende Seite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen:
Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung der Vorgaben für Hygiene und den Infektionsschutz in Schulen. Erst das Zusammenwirken von Testung und Einhaltung der Vorgaben bietet ein hohes Maß an Gesundheitsschutz in der Schule.
Symptomatische Personen sollen auch weiterhin gar nicht erst in die Schule kommen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung muss der Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder der volljährige Schüler müssen Kontakt mit dem Hausarzt bzw. dem Kinderarzt aufnehmen.
Informationen zu Selbsttests:
Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Hinweis: Diese Selbsttests sind nicht mit den Antigen-Schnelltests zu verwechseln, die wir zur Zeit auch für Schüler an unserer Schule anbieten und die ein niedergelassener Arzt durchführt.
Nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest soll immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.
Ort und Zeit der Testung:
Grundsätzlich werden folgende Regelungen gelten:
- Die Testungen finden in den Klassen- oder Kursräumen zu Beginn des Unterrichts mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülern statt. Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.
- Die Lehrkräfte beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Damit wird sichergestellt, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
Der genaue Ablauf wird von uns noch festgelegt werden, sobald wir über weitergehende Informationen verfügen. Wir werden Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.
Ablauf einer Testung in der Schule:
Die Selbsttests werden nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt. Die Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.
Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe.
Die Selbsttests führen die Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch. Die Selbsttests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos).
Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.
Ergebnisinterpretation des Selbsttests:
Folgende Ergebnisse können angezeigt werden:
- negativ: das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keiner Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis
- positiv: das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis
- ungültig: wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten; der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden [Hinweis: soweit vorhanden]
Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.
Umgang mit einem positiven Testergebnis:
Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird.
Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet, ob der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden.
Ein angemessener Umgang mit einer solchen Situation ist pädagogisch sehr herausfordernd. Hinweise für einen pädagogisch sensiblen Umgang finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Es besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Durch die nachfolgende PCR-Testung ist die Einbindung des Gesundheitsamtes gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Dazu muss die betroffene Person bzw. deren Sorgeberechtigte von Zuhause aus umgehend Kontakt mit dem Hausarzt bzw. dem Kinderarzt aufnehmen.
Eine erneute Teilnahme des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen.
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamtes in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls bereits nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.
Umgang mit ungültigem Testergebnis:
Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.
Widerspruchserklärung der Eltern:
Die Testungen sollten möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Ein Muster für die Widerspruchserklärung (in verschiedenen Sprachen) finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern. Behaupten Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung möglichst nachgeholt.
Testdokumentation:
Von jeder Schule werden in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben.
Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs (diese Dokumentation ist im Bildungsportal hinterlegt: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests):
- Datum der Test-Durchführung
- Angabe der Klasse oder des Kurses
- Anzahl der anwesenden Schüler
- Anzahl der ausgegebenen Selbsttests
- Anzahl der positiven Testergebnisse
- Namen der positiv getesteten Schüler
Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.
Umgang mit Schülern, die – bzw. deren Eltern – den Test verweigern:
Aus der Verweigerung eines Tests ergeben sich keine Konsequenzen. Die Lehrkräfte werden gebeten, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass für die betreffenden Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft.
Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse:
Die Lehrkräfte wirken darauf hin, dass die Testergebnisse in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen).
Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schüler ist dann zulässig.
Der Kreis der informierten Personen muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden.
Lieferung der Tests:
Die Lieferungen erfolgen ab dem 16. März 2021 und sollten am 23. März 2021 abgeschlossen sein.
Entsorgung der Testmaterialien:
Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickgewaltigem Müllsack oder Doppelsack-Methode benötigt.
Die Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Peters