Ende August fuhren die Klassen 7c und 7d zusammen mit Frau Janßen, Frau Nebelung, Herrn Baak und Herrn Müller in die Eifel, genauer gesagt in das kleine Dorf Schmidt bei Nideggen.
- Janßen E.
Ende August fuhren die Klassen 7c und 7d zusammen mit Frau Janßen, Frau Nebelung, Herrn Baak und Herrn Müller in die Eifel, genauer gesagt in das kleine Dorf Schmidt bei Nideggen.
Vom 28.9. bis 2.10.2015 haben der Q2-Deutsch-Leistungskurs von Frau Fischer und der Biologie-Leistungskurs von Frau Baumann Berlin unsicher gemacht.
In der Woche vor den Herbstferien 2015 fuhren die Klasse 9a mit Herrn Müller und Frau Köhler, die Klasse 9b mit Herrn Bungenstock und Frau Laqueur und der Q2-Leistungskurs Englisch mit Frau Mairowski und Herrn Schütmaat nach Brighton.
Ein- und mehrtägige Schulwanderungen und Schulfahrten dienen curricularen und erzieherischen Zwecken:
Diese Zielsetzungen werden in unterschiedlicher Intensität in den einzelnen Jahrgangsstufen angegangen:
Schulkonferenz:
Lt. Wanderrichtlinien beschließt die Schulkonferenz in jedem Jahr Anzahl, Höchstdauer und Kostenobergrenze (im Rahmen des Reisekostenbudgets) der mehrtägigen Wanderungen, an denen grundsätzlich die ganze Klasse / der komplette Kurs teilnimmt, insofern darf der finanzielle Aufwand kein Grund dafür sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.
Derzeit ist Beschlusslage (SK II/2009, aktualisiert 2013 und 2016):
Jahrgang | Dauer und Zeitraum | Kostenobergrenze |
6-7 |
3-5 Tage, die ganze Jahrgangstufe geschlossen:
Die Entscheidung wird spätestens Anfang Klasse 6 getroffen. |
250 € |
9 |
3-5 Tage die ganze Jahrgangstufe geschlossen in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien (Wanderwoche). |
320€ |
Q1-Q2 |
5-7 Tage die ganze Jahrgangstufe geschlossen in der 7 in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien |
420€ |
Die Lateinkurse unternehmen eine 3tägige Studienfahrt nach Trier und die Französischkurse nach Lille. Diese Fahrten finden aus Kostengründen nicht Ende der 8 (weil Anfang 9 die Klassenfahrt stattfindet), sondern entweder Anfang der 8 in der Wanderwoche (s.o.), oder Ende der 9 in der letzten Woche vor den Sommerferien statt (SK-Beschluss 2016), z.B. weil die F-Lehrer mit der Klasse 7 unterwegs sind.
Lt. Beschluss der SK von 2006 findet ein zentraler Wandertag für alle Jahrgangsstufen am vorletzten Schultag vor den Sommerferien statt. 1-2 weitere Wandertage können jahrgangsstufenkoordiniert geplant werden, d.h. in einer Jahrgangsstufe können alle Klassen wegen des Kursunterrichtes in REL, WPBI und WPBII nur zeitgleich wandern. Hierzu sprechen alle Klassenlehrer einer Jahrgangsstufe zu Beginn jedes Schuljahres den Termin für den zweiten Wandertag ab und teilen das Ergebnis nach spätestens zwei Wochen der Schulleitung zwecks Terminkoordination mit - in den Klassenpflegschaften besteht damit die Möglichkeit einer frühzeitigen Zielabsprache.
In der Regel finden solche zusätzlichen Wandertage in Jahrgangsstufen statt, in denen keine mehrtägige Fahrt ansteht.
Lt. Beschluss der SK von 2005 erwächst die Planung der Oberstufenfahrten aus den Leistungskursen einer Leistungskursschiene. Bei der Planung der Unterrichtsverteilung wird dies berücksichtigt. Innerhalb jedes Leistungskurses wird ein einvernehmlicher Beschluss (Lehrer, Schüler, Eltern) über Ziel und Programm der kursgebundenen Fahrt im Rahmen des Schulkonferenz-Beschlusses herbeigeführt. Falls Leistungskurse keine eigene Fahrt planen, wird die gesamte Stufe gemeinsam oder ggf. die Restgruppe eine Studienfahrt nach Berlin durchführen. Möglich ist auch, dass sich Schüler, sollten sie Lks angehören, die keine eigene Fahrt planen, anderen Lks anschließen können.
Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft:
Die Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft beschließt jeweils Ziel und Dauer (und damit den konkreten Kostenrahmen) sowie Programm der Fahrt auf der Grundlage eines Vorschlages des Klassenlehrers bzw. des Kursleiters unter Beachtung des Fahrtenprogramms – die Entscheidung erfolgt in geheimer Abstimmung.
Anonyme Abfrage des Kostenrahmens
Die Kosten können derzeit nur ungefähr angegeben werden :
Bustranfer: XXX Euro
Übernachtungen: YYY Euro
Programm: ZZZ Euro
Summe: AAA Euro
Es muss in einer geheimen Abstimmung festgestellt werden, welcher Höchstbetrag für alle Eltern der Klasse akzeptabel ist. Falls der Betrag von AAA Euro nicht von allen Eltern akzeptiert werden kann, wird die jeweilige Klassenpflegschaft das weitere Vorgehen beraten, also z.B. den Tagesausflug streichen oder die Fahrt um 1-2 Tage kürzen. Bitte kreuzen Sie an:
Diese Abstimmung bleibt geheim ! Geben Sie daher nicht Ihren Namen auf der Rückantwort an !
Rückantwort:
Geheime Abstimmung über Ziel und Kostenrahmen der Klassenfahrt der Klasse
[ ] 5a [ ] 5b [ ] 5c [ ] 5d
[ ] Ich bin mit dem Ziel und Programmvorschlag für die Klassenfahrt einverstanden.
[ ] Ich bin mit einem Kostenrahmen von maximal AAA Euro einverstanden.
oder:
[ ] Ich akzeptiere nur einen Kostenrahmen von maximal Euro: ____________.
Verbindliche Anmeldung
Bitte zutreffendes ankreuzen !
[ ] Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass mein / unser Kind an der oben genannten Schulveranstaltung teilnimmt.
[ ] Ich / Wir werden die anteiligen Kosten der Fahrt von AAA Euro tragen. Ich bin / Wir sind davon in Kenntnis gesetzt worden, dass sich die Gesamtkosten evtl. erhöhen können, wenn sich z.B. die Teilnehmerzahl aus Gründen, die von einem Schüler / einer Schülerin nicht zu verantworten sind (z.B. Schulwechsel zum Antritt der Fahrt o.ä.) verringert und dadurch die anteiligen Buskosten steigen. Auch diese Kostenerhöhung wird von mir / uns bei Bedarf übernommen. Ich ermächtige / wir ermächtigen den Schulleiter, die mit der Fahrt notwendigen Verträge, insbesondere Beförderungs- und Beherbergungsverträge, in meinem / unserem Namen abzuschließen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, bei Verhinderung meines / unseres Kindes aus Gründen, die es selbst zu vertreten hat (z.B. Krankheit) die Stornierungskosten zu übernehmen. Über die Möglichkeiten, für diesen Fall eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, bin ich / sind wir informiert.
[ ] Ich bin / wir sind davon unterrichtet, dass in dem Fall, dass ich / mein Sohn / meine Tochter den Ablauf der Fahrt erheblich stört oder sich selbst oder andere gefährdet, vorzeitig auf meine / unsere Kosten nach Hause geschickt werden kann. In solchen Fällen werden Schulleitung und Eltern in Kenntnis gesetzt.
[ ] Ich bin / wir sind davon unterrichtet, dass mein / unser Kind gegen Unfälle bei Schulveranstaltungen versichert sind. Der Unfallschutz beinhaltet keinen Ersatz von Sachschäden oder Schmerzensgeld.
[ ] Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass mein / unser Kind während der Schulfahrt die Möglichkeit hat, angemessene Unternehmungen in kleinen Gruppen durchzuführen, ohne dass dabei einer der Fahrtleiter anwesend ist. Der Fahrtleiter ist während dieser Unternehmungen für alle Schüler ständig erreichbar (Treffpunkt, Handy). Tätigkeiten und Unternehmungen, die Schülerinnen und Schüler ohne Genehmigung der Fahrtleitung oder gegen dessen ausdrückliches Verbot ausüben, fallen nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz.
[ ] Ich bin / wir sind davon unterrichtet, dass Beurlaubungen meines / unseres Kindes für private Zwecke während der Schulfahrt vorab schriftlich beantragt werden müssen, und dass während dieser Zeit mein / unser Kind weder unter Aufsicht der Schule noch unter Unfallschutz steht.
[ ] Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass mein / unser Kind unter Aufsicht am Schwimmen teilnimmt. Mein Kind ist
o Nichtschwimmer o Schwimmer (Schwimmzeugnis)
[ ] Mir/uns ist bekannt, dass die Fahrtleitung über Besonderheiten des Gesundheitszustandes meines/unseres Kindes informiert sein muss. Ich versichere, dass mein Sohn/meine Tochter derzeit frei von ansteckenden Krankheiten ist. Schwerwiegende Erkrankungen, die auf der Fahrt Einschränkungen oder besonderer Verhaltensmaßnahmen bedürfen, haben wir der Fahrtleitung mitgeteilt. Medikamente, die mein Sohn/meine Tochter längerfristig nehmen muss, geben wir in hinreichender Menge mit.
Ich habe von den Informationen Kenntnis genommen.
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Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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