Bei festgestellten Lernschwierigkeiten zum Halbjahreszeugnis erstellt die/der Fachlehrer/in einen differenzierten individuellen Förderplan und erörtert diesen in einem Beratungsgespräch mit den Eltern und der/dem Schüler/in.
Schüler der 5. bis 7. Jahrgänge bearbeiten jene Aufgaben in der Freiarbeit. In regelmäßigen Abständen werden die Arbeiten von der/dem Fachlehrer/in korrigiert und dienen dann als Grundlage für weitere Entwicklungsgespräche.
Schüler der 8. und 9 Jahrgänge mit Lernschwierigkeiten in bestimmten Fächern erhalten einen wöchentlichen individualisierten Förderunterricht, in dem sie ebenfalls die Aufgaben ihres individuellen Förderplans bearbeiten. Die Ergebnisse werden korrigiert und für regelmäßige Entwicklungsgespräche mit dem/der Fachlehrer/in genutzt.