aus dem Kernlehrplan für das Fach Musik an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen:
Musik ist für den Menschen Teil seiner täglichen Erfahrung, ob unbewusst im Hintergrund und eingebunden in Alltagshandlungen oder in bewusster und empathischer Hinwendung und Nutzung. Dabei steht jede Art von Musik unterschiedlicher Zeiten und Kulturen zur Verfügung, sei es durch Medien, in Konzerten und Live-Situationen oder in der eigenen Musizierpraxis. Vor diesem Hintergrund hat das Fach Musik in der Sekundarstufe I des Gymnasiums die Aufgabe, musikbezogene Handlungs- und Urteilskompetenz zu entwickeln. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, kulturelle Orientierung zu erlangen, sich musikkulturelle Ressourcen anzueignen, ihre musikalisch-asthetische Identität zu finden und ihr kreatives und musikalisches Gestaltungspotenzial zu entfalten. Musikunterricht soll es ihnen ermöglichen, sich in ihren Lebens- und Erfahrungsräumen bewusst auf Musik einzulassen und sich mit ihr auseinanderzusetzen, ästhetisches Urteilsvermögen zu vertiefen und Musik als sozial verbindendes Element wahrzunehmen. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler Musik in der digitalisierten Lebenswelt hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen sowie ihrer wirtschaftlichen Implikationen reflektieren können. Die Entwicklung dieser Kompetenzen vollzieht sich als kumulativer Prozess in Verbindung mit Hörerlebnissen, im musikalisch-ästhetischen Erleben, in kreativen Schaffens- und Ausführungsprozessen und in der Auseinandersetzung mit Musik.
Musikalisch-ästhetische Kompetenzen sind im besonderen Maße individuell geprägt und entziehen sich weitgehend einer standardisierten Überprüfung. Sie lassen sich unter folgenden Aspekten näher beschreiben: Wahrnehmung, Empathie, Intuition und Körpersensibilität. Zur Wahrnehmung gehört die Fähigkeit, der Musik konzentriert zuzuhören und den durch sie ausgelösten Stimmungen, Emotionen und Assoziationen nachzugehen. Empathie beschreibt in diesem Zusammenhang die Fähigkeit, sich mit Anteilnahme, Sensibilität und Vorstellungs- vermögen auf Musik einzulassen und die eigene Erfahrungswelt für eine Auseinandersetzung mit Musik zu nutzen. Intuition meint subjektive und unabhängig von Reflexionsprozessen getroffene Entscheidungen im Vertrauen auf die eigene Erlebnisfähigkeit. Sie erfordert es, Erfahrungen, Ideen und Wissen offen und unmittelbar in kreative Prozesse oder in die hörende Auseinandersetzung einzubringen. Körpersensibilität ermöglicht es, Bewegungsvorstellungen im Erleben des eigenen Körpers entstehen zu lassen und damit auf den energetischen Gehalt von Musik zu reagieren.
Handlungsbezogene Kompetenzen sind musikbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich auf alle Wissens-, Erfahrungs- und Handlungsfelder im Umgang mit der Vielgestaltigkeit der Musik beziehen. Sie zielen auf die rezeptive, gestalterische und reflexive Auseinandersetzung mit Musik und setzen eine bewusste Wahrnehmung voraus. In Verbindung mit Inhalten und Gegenständen beschreiben sie fachliche Anforderungen. Handlungsbezogene Kompetenzen sind überprüfbar. Im Weiteren werden in diesem Kernlehrplan deshalb nur die handlungsbezogenen Kompetenzen explizit ausgewiesen.
Gemäß dem Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet das Fach Musik damit einen Beitrag dazu, den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie entsprechend ihren Leistungen und Neigungen zu befähigen, nach Maßgabe der Abschlüsse in der Sekundarstufe Il ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Kollegenliste
ST: Herr Staut (Mu)
VO: Herr Voß (L, Mu)
- Staut