In der ausführlichen Version der Nutzungsordnung sind die Regelungen ausführlich aufgeschrieben. Die Kenntnis der ausführlichen Nutzerordnung wird bei allen Schülern vorausgesetzt! Die wichtigsten Regeln sind hier zusammengefasst:
- Die Nutzung des Schulnetzes dient vorrangig schulischen Zwecken. Die Geräte und Dienste dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden: es darf werder gespielt werden, noch darf durch private Aktivitäten die Arbeit anderer Nutzer des Schulnetzes behindert werden.
- Jeder Nutzer muss sich zu Beginn im Netzwerk unter dem zugewiesenen Nutzernamen anmelden. Er ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login) ablaufen, voll verantwortlich.
- Die Passwörter müssen sinnvoll gewählt werden, also gut zu merken, aber schlecht zu raten sein. Sie müssen geheim bleiben: Das Ausspähen und Weitergeben von Passwörtern ist verboten!
- Die Arbeitsstation, an der sich der User im Netz angemeldet hat, lässt er niemals unbeaufsichtigt und nach dem Beenden der Nutzung meldet er sich im Netzwerk ab (ausloggen).
- Für Backups der persönlichen Daten ist der Benutzer selbst verantwortlich.
- Das Einnehmen von Speisen und Getränken ist in Räumen mit Computern - auch an den Rechnern der Cafeteria und des Oberstufenraums - nicht gestattet.
- Hardwareausstattung und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes dürfen auf keinen Fall manipuliert werden - automatisch geladene Programme dürfen nicht deaktiviert oder entladen werden.
- Das Starten von eigenen Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Systembetreuers oder einer anderen sachkundigen Lehrkraft.
- Das Gymnasium Goch ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
- Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des Gymnasiums Goch einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
- Es ist grundsätzlich untersagt, den Datenkommunikationszugang des Gymnasiums Goch zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen..
- Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen, oder andere Inhalte im Netz beizutragen, zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Verunsicherung, Bedrohung, Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;
- Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach besten Wissen und Gewissen geeignet ist, vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden;
- Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen (große Downloads, EMail-Abos);
- Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen schadensverursachenden Inhalten;
- Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.
- Ausführung von Spielen - weder als online-Spiele, noch als heruntergeladene / installierte Programme
- Der InterNet-Server Limes wie auch der SchulNet-Server srv01 protokollieren die „Surfspuren" und Aktionen (anmelden, abmelden, Datenzugriffe,..) jedes Users, so dass im Verdachtsfalle nachgeforscht werden kann, wer welche Seiten geladen oder Aktionen ausgeführt hat.
- Der Systembetreuer behält sich das Recht vor, die Protokolle über den Aufruf von Internetseiten (Datum, NC, User) auszuwerten, oder im konkreten Verdachtsfall der missbräuchlichen Nutzung des Schulnetzes die Dateien des Homeverzeichnisses auszuwerten (unerlaubte Größe, unerlaubter Dateityp, unerlaubt installierte Programme, etc.).
Nachsatz
Werden Verstöße gegen die Nutzerordnung festgestellt, verliert diese Person die Nutzungsberechtigung des Schulnetzes, d.h. sein Account wird gesperrt.
In besonderen Fällen wird zusätzlich die Klassenkonferenz einberufen, d.h. die Eltern und Lehrer des/der betreffenden Schülers/Schülerin informiert und über Disziplinarmaßnahmen beraten. Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen wird zusätzlich die Kriminalpolizei informiert, um festzustellen, ob z.B. eine strafbare Handlung vorliegt.