Krankheit

  • Bei Krankheit informieren Sie oder – falls Sie noch nicht volljährig sind - Ihre Eltern bitte am ersten Tag vor der ersten Stunde das Sekretariat telefonisch oder über unsere Homepage www.gymnasium-goch.de/krankmeldung. Bitte melden Sie sich erneut, falls Ihre Krankheit länger dauert, als von Ihnen angegeben. Das Sekretariat ist an jedem Schultag ab 7.30 Uhr erreichbar. Das Sekretariat leitet dann eine Nachricht über Ihre Abwesenheit an Ihre Beratungslehrerin/Ihren Beratungslehrer weiter.
  • Sollten Sie im Laufe eines Schultages krank werden, wenden Sie sich persönlich an Ihren Beratungslehrer oder den Oberstufenkoordinator und geben Sie das Abmeldungsformular im Sekretariat ab, bevor Sie die Schule verlassen.
  • Fehlen Sie an Tagen, an denen für Sie Klausuren angesetzt sind, gilt das folgende Verfahren, um zum Nachschreibetermin zugelassen zu werden:
  1. Sobald Sie wieder am Unterricht teilnehmen, stellen Sie unverzüglich den Antrag, die Klausur nachschreiben zu dürfen. Dies geschieht mit einem Formblatt, das im Sekretariat erhältlich ist.
  2. Geben Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt (Attest beifügen) im Oberstufenbüro ab. Nach Rücksprache mit dem Schulleiter wird dann entschieden, ob die Klausur nachgeschrieben werden darf.
  3. Ob und wann die Nachschreibeklausur für Sie terminiert ist, wird per Schul.Cloud bekanntgegeben. Sie sind verpflichtet, sich über den Termin selbst zu informieren.

Entschuldigungsverfahren

  • Wenn Sie wieder am Unterricht teilnehmen, reichen Sie bitte innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung (wie in der Sekundarstufe I) bei Ihrer Beratungslehrerin bzw. Ihrem Beratungslehrer ein oder werfen Sie die Entschuldigung in den Briefkasten am Oberstufenbüro (A 111).
  • Sie können dafür den Vordruck verwenden, den Sie am ersten Schultag erhalten haben. Dieser ist auch im Sekretariat erhältlich oder als Download auf unserer Homepage im Menü Service > Downloads > Dokumente.

Beurlaubung

  • Bei absehbarem Fehlen aus wichtigem Grund (z.B. Bewerbungsgespräch, absehbare Arzttermine u.ä.) muss ein Antrag auf Beurlaubung beim Beratungslehrer in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich (bei nicht volljährigen Schülern durch die Eltern) gestellt werden.
  • Der Antrag muss Grund und Dauer der Beurlaubung enthalten, ggf. auch einen Hinweis darauf, ob Klausurtermine betroffen sind. Fügen Sie ggf. einen Nachweis des Termins (z.B. Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch) bei.
  • Informieren Sie Fachlehrer über Ihre Abwesenheit, nachdem Ihr Antrag auf Beurlaubung gewährt worden ist, spätestens aber in der letzten Unterrichtsstunde vor Ihrer Beurlaubung.
  • Beurlaubung wird in der Regel nicht gewährt direkt vor oder nach den Ferien und bei Klausurterminen.

... im Unterricht bis Klasse 7

Grundsätzlich befürworten wir den sinn- und verantwortungsvollen Einsatz von Tablets für den und im Unterricht. Für die Erlaubnis des Einsatzes eines Tablets im Unterricht ist es jedoch, ergänzend zu den bestehenden Regelungen, notwendig, dass folgende Punkte beachtet werden:

  1. Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über die Art und die Zeitspanne der Verwendung der Tablets.
  2. Ton- und Bildaufnahmen sind ohne explizite Erlaubnis nicht gestattet.
  3. Während des Unterrichts liegen die Tablets flach auf dem Tisch.
  4. Das Tablet darf ausschließlich (über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft) als Schulbuchersatz verwendet werden.
  5. Während der großen Pausen verbleibt das Tablet geschützt in der Schultasche.

Für jeden dieser Punkte sind, je nach Unterrichtssituation, Ausnahmen durch die Lehrkraft einzuräumen.

Je nach Regelverstoß behalten wir uns vor, die Erlaubnis des Tablet-Einsatzes zu widerrufen.

... im Unterricht ab Klasse 8

Grundsätzlich befürworten wir den sinn- und verantwortungsvollen Einsatz von Tablets für den und im Unterricht. Für die Erlaubnis des Einsatzes eines Tablets im Unterricht ist es jedoch, ergänzend zu den bestehenden Regelungen, notwendig, dass folgende Punkte beachtet werden:

  1. Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über die Art und die Zeitspanne der Verwendung der Tablets.
  2. Ton- und Bildaufnahmen sind ohne explizite Erlaubnis nicht gestattet.
  3. Während des Unterrichts liegen die Tablets flach auf dem Tisch.
  4. Neben der digitalen Heftführung kann die Lehrkraft eine analog handschriftliche Bearbeitung von Aufgabenstellungen einfordern.
  5. Alle bearbeiteten Aufgaben, Materialien und digital geführte Hefte müssen der Lehrkraft als pdf vorgelegt werden können.
  6. Während der großen Pausen verbleibt das Tablet geschützt in der Schultasche.

Für jeden dieser Punkte sind, je nach Unterrichtssituation, Ausnahmen durch die Lehrkraft einzuräumen.

Je nach Regelverstoß behalten wir uns vor, die Erlaubnis des Tablet-Einsatzes zu widerrufen.

In Zusammenarbeit mit unserer Schulsozialarbeiterin bietet das Gymnasium Hilfsangebote im Rahmen der schulpädagogischen Arbeit für die Schülerschaft, deren Erziehungsberechtigte und das Lehrerkollegium an.

Die schulbezogene Sozialarbeit bietet Raum für Informationsgespräche, Beratungen und Hilfestellungen in besonderen Situationen, die über den üblichen Schulalltag hinausgehen.

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf:
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Frau Gillissen: 0157/51045216

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