1. Welche Änderungen hinsichtlich der Schulabschlüsse haben sich durch G8 ergeben? 

Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Berufskollegs erreicht. Ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird aber erst nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe zuerkannt, wenn die Versetzungsanforderungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 25 APO-SI erfüllt werden.

Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule nach §§ 21 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 2 APO-SI erfüllt sind (HSA 9).
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss (am Ende der EF), wenn die Voraussetzungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 2 APO-SI erfüllt sind (HSA 10).

2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mein Kind die Schulform wechseln und welche Regelungen sind hierbei zu beachten?

  • Ein Antrag der Eltern auf Schulformwechsel ist letztmalig in Klasse 8 möglich!  
  • Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen jedoch in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächst höhere Klasse erreichen (§ 50 Abs. 5 SchulG). 
  • Die Versetzungskonferenz entscheidet über Bildungsgang und Klassenstufe.
  • Bei Erfüllung der Versetzungsanforderungen: nächsthöhere Klasse; ansonsten: probeweise Aufnahme für 12-Wochen.
  • Bei Nichtversetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9 ist kein Übergang zur Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule möglich. Nur der Übergang zur Kollegschule (oder Abendrealschule, falls Vollzeitschulpflicht erfüllt ist) ist zulässig.
  • Neu: Eine Schülerin oder ein Schüler der 10. Klasse des Gymnasiums (Einführungsphase), die oder der in der Einführungsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, kann spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres auf Antrag in die 10. Klasse einer Hauptschule, einer Realschule, einer Gesamtschule oder einer Sekundarschule aufgenommen werden, um den mittleren Schulabschluss zu erwerben (VV 24.1.2)

3. Besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schulform?

Hat die Versetzungskonferenz die Eignung für die gewünschte Schulform festgestellt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Aufnahme in eine Schule der gewünschten Schulform. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule.

4. Welche Möglichkeiten bietet das Berufskolleg für Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Klasse 9 nicht versetzt werden?

  • Berufsorientierungsjahr (ohne Hauptschulabschluss)
  • Berufsgrundschuljahr (1-2 Jahre) oder 
    Zweijährige Berufsfachschule (Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss)oder 
    Berufliche Grundbildung und Mittlerer Schulabschluss
  • Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife führen
  • Fortgeführte Bildungsgänge der FOS zum Abitur (AHR)

Die Mittagspause dauert für alle Schülerinnen und Schüler genau 60 Minuten, und zwar von 13:10 Uhr bis 14:10 Uhr. Während dieser Zeit dürfen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände nicht verlassen. In den Jahrgangsstufen 7-9 besteht allerdings keine Verpflichtung mehr zum Besuch der Mensa. Auf schriftlichen Antrag der Eltern dürfen Schülerinnen und Schüler der 7-9 in der Mittagspause die Schule verlassen - allerdings ausschließlich für den Heimweg (ein Besuch der Innenstadt oder anderer Lokalitäten abseits des Heimwegs ist nicht gestattet und auch nicht als Schulweg versichert).

>>> Antrag für die Mittagspause

Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich während der Mittagspause weiterhin die Mensa aufsuchen und entweder mitgebrachtes Essen verzehren, oder mit Ihrem Schülerausweis, der als Mensakarte vom Sekretariat eingerichtet wird, sich ein Essen kaufen.

>>> Mensa-Menü

>>> Informationen zur Anmeldung am Mensa-Buchungssystem

>>> Informationen zu Mensa und Cafeteria

 

 

Worum geht es bei der Wahl?

Es geht um die Wahl eines zusätzlichen, verbindlichen Faches, das klassenübergreifend in den Jahrgangsstufen 9 und 10 unterrichtet wird. Ziel des Wahlpfichtbereiches II ist es, eine Schwerpunktsetzung anzubieten, die den Neigungen und Interessen der einzelnen Schülerinnen und Schülern gerecht wird.

Welche Fächer stehen zur Auswahl?

Es stehen die Fächer Niederländlisch, Naturwissenschaft und Technik, Informatik  und Ökonomie zur Auswahl. 

Das Fach Niederländlisch als neu einsetzende Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet. Die anderen Fächer werden dreistündig unterrichtet.

Welche Bedeutung hat der Wahlpflichtbereich II für die Schullaufbahn?

Die Wahl steht in keinem formalen Zusammenhang mit den Fächerwahlen in der Oberstufe. Vielmehr sollen die Schülerinen und Schüler daran herangeführt werden, eigene Entscheidungen hinsichtlich der Schullaufbahn - zusammen mit ihren Eltern - zu treffen.   

Vergleicht man die Fächer des Wahlpflichbereiches II mit den anderen Fächern in der Sekundarstufe I, so stehen sie zwischen den sogenannten „Kernfächern“ und den sonstigen Fächern: Einerseits werden im Wahlpflichbereich zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben, wobei eine Klassenarbeit pro Jahr durch eine Facharbeit ersetzt werden kann. Andererseits gilt für die Versetzung: Das Wahlpflichtfach entspricht einem nicht-schriftlichen Fach, d.h. mit der Note im WP II kann man zum Beispiel keine mangelhafte Leistung in einem „Kernfach“ (Deutsch, Mathematik, Englisch oder Latein/Französisch) ausgleichen.

Was sollte man bei der Wahl berücksichtigen?

Grundsätzlich kann bei der Wahlentscheidung folgende Leitfrage hilfreich sein: Auf welchem Gebiet bin man am leistungsfähigsten, wo liegen meine Interessen? Im Einzelnen sollten folgende Aspekte beachtet werden:

  • Schülerinnen und Schüler mit guten Leistungen und hohem Interesse für Mathematik und Naturwissenschaften haben mit lnformatik oder NWT eine Möglichkeit, ihre Kenntnisse zu erweitern und zu intensivieren.
  • Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten z.B. in Deutsch oder Englisch muss von der Wahl einer weiteren Fremdsprache abgeraten werden.
  • Das Fach Ökonomie erfordert ein hohes Maß an selbstständigen Lernen, wobei natürlich vor allem ein Grundinteresse für gesellschaftliche Inhalte vorliegen sollte.

Hinweise zum Wahlverfahren

  • Auf dem Wahlbogen muss ein Erstwunsch und ein Zweitwunsch angegeben werden. Der Zweitwunsch ist notwendig, weil die Schule die Überbelegung einzelner Wahlangebote vermeiden muss.
  • Sollte die Auszählung der Wahlbögen zeigen, dass nicht alle Erstwünsche erfüllt werden können, werden wir zunächst abfragen, welche Schülerinnen und Schüler freiwillig bereit sind, die Zweitwahl zum Zuge kommen zu lassen. Auf diese Weise haben wir in den meisten Schuljahren die Überbelegung einzelner Kurse vermeiden können. Sollte das nicht ausreichen, müssen wir Kritierien heranziehen, wie etwa die Leistungsstärke im naturwissenschaftlichen, sprachlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich.
  • Nach der Belegung ist nur im Einzelfall ein einmaliger Wechsel am Ende des ersten Jahres möglich (falls eine erfolgreiche Mitarbeit im Folgejahr nicht zu erwarten ist und damit die Versetzung gefährdet ist).

Oberstes Ziel des Methodentrainings ist es, Schülerinnen und Schüler zum autonomen Lernen und selbstständigen Arbeiten zu befähigen und ihnen so die Chance zu geben, sich zu mündigen Subjekten ihrer Schullaufbahn und des späteren beruflichen Lebens zu entwickeln. Nach dem Methoden-Kompaktkurs zu Beginn der Erprobungsstufe auf dem Wolfsberg, werden natürlich spezifischere Arbeitsmethoden in der Unter- und Mittelstufe in verschiedenen Fächern in Anbindung an jeweilige fachliche Inhalte eingeführt, trainiert und differenziert, sodass die Schülerinnen und Schüler zentrale Methoden wie Arbeit im Team, Präsentation von Arbeitsergebnissen oder Umgang mit sachbezogenen/wissenschaftlichen Texten fächerübergreifend kennenlernen und im Sinne eines "Spiralcurriculums" in verschiedenen Fächern erarbeiten und vertiefen. 

In der 9. Jahrgangsstufe werden die gelernten methodischen Kompetenzen, besonders im Hinblick auf ein mehr selbständiges Arbeiten in der Oberstufe, in einem zweiten Kompaktkurs "Lernen lernen" nochmals aufgerufen und vertieft. Dabei kristallisierten sich in den vergangen Jahren folgende Module heraus: 

  • Allgemeine Arbeitsorganisation
  • Referate anfertigen und präsentieren
  • Wichtige Aspekte der Lernpsychologie

Das eintägige Projekt wird klassenübergreifend (in der Regel 6 zufällig gemischte Gruppen) durch die jeweiligen Klassenleiter durchgeführt, unterstützt durch mit dem Thema besonders vertraute Kollegen.  

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